Vermächtnis

In Ihrem Testament können Sie ein Vermächtnis über eine bestimmte Geldsumme zugunsten unserer Stiftung aussetzen. Das Vermächtnis wird Teil des Stiftungskapitals und fördert damit dauerhaft unser Gemeindeleben. Statt einer Geldsumme kann ein Vermächtnis auch die Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstands beinhalten. In diesem Fall ist es sehr zweckmäßig, wenn Sie vorab mit dem Stiftungsvorstand sprechen, damit wir Ihre Vorstellungen über die Verwertung des Gegenstands kennen lernen. 

Wenn Sie mit Ihrem Vermächtnis einen bestimmten Zweck unserer Stiftung fördern wollen, müssen Sie im Testament diesen Zweck konkret bezeichnen und bestimmen, ob das Vermächtnis als Ganzes für den Zweck eingesetzt werden soll oder ob nur die Erträge des Vermächtniskapitals dem Zweck dienen sollen.   

Als gemeinnützige Organisation fällt bei unserer Stiftung keine Erbschaftssteuer an. Ihr Vermächtnis kommt also in vollem Umfang unserer Arbeit zugute.