Zustiftung

Stiftungen unterscheiden sich von anderen gemeinnützigen Organisationen dadurch, dass sie ihre Ziele mit den Erträgen ihres Stiftungskapitals verwirklichen. Das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten. Wenn Sie mit einer einmaligen Zuwendung dauernd unser Gemeindeleben unterstützen wollen, können Sie das Kapital unserer Stiftung durch eine Zustiftung vergrößern. 

Bei der Zustiftung bleibt Ihr Beitrag auf Dauer erhalten. Anders als bei der Spende fallen jährliche Erträge an, so dass im Laufe der Zeit ein Mehrfaches des zugestifteten Betrags für unser Gemeindeleben zur Verfügung steht. Auch eine Zustiftung von 100 Euro kann ein kleines, aber wirkungsvolles Senfkorn sein. Die Erträge einer Zustiftung dienen allen Stiftungszwecken, wie sie in unserer Satzung festgelegt sind. Eine besondere Zweckbestimmung ist nicht möglich. 

Eine Zustiftung können Sie unkompliziert durch eine Überweisung mit einem besonderen Formular für Spenden auf das Konto der Johannes-Kirchengemeinde bewirken. Geben Sie als Verwendungszweck "Kirchenstiftung – Zustiftung" an. Vergessen Sie nicht Ihre Adresse, denn Sie erhalten eine Zuwendungsbescheinigung, damit Sie den Steuervorteil geltend machen können. 

Zusätzlich werden wir sie in einem Zustiftungsverzeichnis aufnehmen. Auf diese Weise bleibt Ihr Name auf Dauer mit Ihrer Zuwendung verbunden.