Erbeinsetzung

Falls Sie keine Angehörigen haben, könnten Sie unsere Stiftung als Erbin einsetzen. Auch dies geschieht durch ein Testament . Als Erbin kümmern wir uns in jedem Fall um Ihr christliches Begräbnis und um eine Dauergrabpflege aus den Mitteln Ihres Nachlasses. Wir werden Ihren Nachlass wunschgemäß verwerten und etwaige Vermächtnisse erfüllen. 

Falls Sie mit der Verwertung Ihres Nachlasses besondere Vorstellungen verbinden, sollten Sie auf jeden Fall vorab mit dem Stiftungsvorstand sprechen. So können wir gemeinsam eine gute Lösung finden, die Sie dann in Ihrem Testament festlegen können. 

Für Ihren gesamten Nachlass, der an die Stiftung fällt, ist keine Erbschaftssteuer  zu errichten. Ihr Erbe kommt also in vollem Umfang der Förderung unseres Gemeindelebens zugute. Unsere Stiftung wird ein besonderes Verzeichnis der Vermächtnisse und Erbeinsetzungen führen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass Ihr Beitrag nicht vergessen wird.