Engagement für die Zukunft der Gemeinde

Weil wir die christliche Gemeinschaft lebendig halten und auch in Zukunft vielfältige Angebote machen möchten, hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Die Johannes-Gemeinde hat eine Stiftung gegründet, um Kapital aufzubauen und die Erträge sinnvoll einzusetzen. So kann wie im Gleichnis vom Senfkorn im Matthäus-Evangelium etwas Großes wachsen.

Die Kirchenstiftung Quelle und Brock will

  • kirchlich-kulturelle Arbeit vor Ort fördern
  • vielfältige Gemeindegruppen unterstützen
  • Kirche, Gemeindehaus und Kindertagesstätten erhalten helfen
  • Mittel für neue Aufgaben der Gemeinde erschließen

Wir versprechen: Ihr Beitrag wird vor Ort und genau dort eingesetzt, wo Sie es wünschen.

Der Vorstand der Stiftung

Peter Jacobebbinghaus, Mail

Olaf Kleinekathöfer

Bernd Meyer-Jarchow, Mail

 

Kirchenstiftung Quelle und Brock

Georgstraße 19

33649 Bielefeld

 

Flyer der Stiftung zum Herunterladen

Spendenkonto

 

Ev.-luth. Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock

 

Sparkasse Bielefeld

 

IBAN DE 29  4805 0161 0010 3017 45

 

Zustiftung

Wenn Sie mit einer einmaligen Zuwendung dauerhaft unser Gemeindeleben unterstützen wollen, können Sie das Kapital unserer Stiftung durch eine Zustiftung vergrößern. 

Bei der Zustiftung bleibt Ihr Beitrag auf Dauer erhalten. Anders als bei der einmaligen Spende fallen jährliche Erträge an. Auch eine Zustiftung von 100 Euro kann ein wirkungsvolles Senfkorn sein. Erträge einer Zustiftung dienen Zwecken, die in der Satzung festgelegt sind. Eine besondere Zweckbestimmung ist nicht möglich. 

Eine Zustiftung können Sie unkompliziert durch eine Überweisung mit einem besonderen Formular für Spenden auf das Konto der Kirchengemeinde bewirken. Geben Sie als Verwendungszweck bitte "Kirchenstiftung – Zustiftung" an. 

Senden Sie uns bitte Ihre Adresse, denn Sie erhalten eine Zuwendungsbescheinigung, damit Sie den Steuervorteil geltend machen können. Zudem nehmen wir Sie in ein Zustiftungsverzeichnis aufnehmen. Auf diese Weise bleibt Ihr Name auf Dauer mit Ihrer Zuwendung verbunden.

Vermächtnis

In Ihrem Testament können Sie ein Vermächtnis  zugunsten unserer Stiftung aussetzen. Es wird Teil des Stiftungskapitals und fördert damit dauerhaft unser Gemeindeleben. Statt einer Geldsumme kann ein Vermächtnis auch aus  einem Gegenstand bestehen. In diesem Fall ist es zweckmäßig, wenn Sie vorab mit dem Vorstand sprechen, damit wir Ihre Vorstellung über die Verwertung des Gegenstands kennen lernen. 

Falls Sie mit dem Vermächtnis einen bestimmten Zweck unserer Stiftung fördern wollen, müssen Sie im Testament diesen Zweck konkret bezeichnen und bestimmen, ob das Vermächtnis als Ganzes für den Zweck eingesetzt werden soll oder ob nur die Erträge des Vermächtniskapitals dem Zweck dienen sollen.   

Als gemeinnützige Organisation fällt bei unserer Stiftung keine Erbschaftssteuer an. Ihr Vermächtnis kommt also in vollem Umfang unserer Arbeit zugute.

Erbeinsetzung

Falls Sie zum Beispiel keine Angehörigen haben, könnten Sie unsere Stiftung im Testament als Erbin einsetzen. Wir kümmern uns um Ihr christliches Begräbnis und eine Dauergrabpflege aus den Mitteln Ihres Nachlasses. Wir werden Ihren Nachlass wunschgemäß einsetzen. 

Falls Sie besondere Vorstellungen haben, sollten Sie auf jeden Fall vorab mit dem Stiftungsvorstand sprechen. So können wir gemeinsam eine gute Lösung finden, die Sie dann in Ihrem Testament festlegen können. 

Für Ihren Nachlass, der an die Stiftung fällt, ist keine Erbschaftssteuer fällig. Ihr Erbe kommt in vollem Umfang der Förderung unseres Gemeindelebens zugute.

Unsere Stiftung wird ein besonderes Verzeichnis der Vermächtnisse und Erbeinsetzungen führen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass Ihr Beitrag nicht vergessen wird.